EVP-Ratsmitglieder unterstützen Gesetz für mehr Jugendschutz bei Film und Videospielen

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EVP-Ratsmitglieder unterstützen Gesetz für mehr Jugendschutz bei Film und Videospielen

Der Nationalrat hat heute die Eintretensdebatte über eine bundesrätliche Gesetzesvorlage für mehr Jugendschutz bei Filmen und Videospielen geführt. Die EVP-Ratsmitglieder unterstützen alle Anträge für einen besseren Schutz der Jugendlichen. Mit dem Gesetz will der Bundesrat Minderjährige besser vor Inhalten in Filmen und Videospielen schützen, die ihre Entwicklung gefährden könnten. Unter anderem sollen Alterskennzeichnungen und Alterskontrollen für Filme und Videospiele künftig schweizweit einheitlich geregelt werden. Die Detailberatungen folgen in einer der nächsten Sessionen.

Mit dem Gesetz will der Bundesrat Minderjährige besser vor Inhalten in Filmen und Videospielen schützen, die diese in ihrer Entwicklung gefährden könnten – sei es körperlich, geistig, psychisch, sittlich oder sozial. Künftig werden Kinos, Detailhändler, Online-Versandhändler und Abrufdienste schweizweit verpflichtet, Alterskennzeichnungen anzubringen und entsprechende Kontrollen durchzuführen. Auch die Anbieterinnen und Anbieter von Plattformdiensten für Videos oder Videospiele (z. B. YouTube oder Twitch) werden in die Pflicht genommen.

Bund und Kantone kontrollieren
Die Kantone sollen mit Testkäufen kontrollieren, ob Alterskennzeichnungen auf den Produkten angebracht sind und ob Geschäfte oder Kinos Alterskontrolle durchführen. Sie erstatten dem Bundesamt für Sozialversicherungen jährlich Bericht. Das Bundesamt selbst beaufsichtigt die Online-Verkäufe.

Jugendschutzorganisationen sorgen für konkrete Umsetzung
Für die konkrete Umsetzung des Jugendmedienschutzes sind die Jugendschutzorganisationen zuständig, zu denen sich die Akteurinnen und Akteure der Film- und Videospielebranche zusammenschliessen müssen. Sie erarbeiten zusammen mit Fachleuten auch die Systeme zur Altersklassifizierung, die Regeln zur Alterskennzeichnung sowie zur Alterskontrolle und legen sie dem Bundesrat zur Verbindlichkeitserklärung vor. Sie haben dafür zwei Jahre Zeit – wenn dann keine Jugendschutzregelung verbindlich vorliegt, erlässt der Bundesrat die notwendigen Vorschriften für den Film- und Videospielebereich.

Auch Abruf- und Plattformdienste in der Pflicht
Für Anbieterinnen und Anbieter von Abruf- und Plattformdiensten für Filme mit Sitz in der Schweiz sollen vergleichbare gesetzliche Regelungen gelten, wie für solche mit Sitz oder Tochtergesellschaft in der EU. Sie sollen ein System zur Altersüberprüfung einrichten. Videoportale müssen elterliche Kontrolle ermöglichen. Plattformdienste sollen künftig auch so ausgestattet sein, dass Eltern Inhalte melden können, die für Kinder und Jugendliche nicht geeignet sind.